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Was kostet ein Immobilienmakler im Allgäu? – Klarheit zur Maklerprovision

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision im Allgäu?

Im Allgäu, wie generell in Süddeutschland, liegt die übliche Maklerprovision bei 3,57 % inkl. Ust. je Partei – das bedeutet: 3,57 % für den Verkäufer und 3,57 % für den Käufer, bezogen auf den notariell beurkundeten Kaufpreis. Diese Provision wird im Erfolgsfall fällig, also nur, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.

Diese Regelung ist im Allgäu weit verbreitet und entspricht dem, was auch überregionale Makler verlangen. Unterschiede gibt es meist nur bei rein gewerblichen Immobilien oder Spezialfällen – bei Wohnimmobilien ist dieser Satz der Standard. Er ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern darf individuell ausgehandelt werden.

Wer muss die Maklerprovision zahlen?
Seit dem Gesetz zur Teilung der Maklerkosten (gültig seit 23.12.2020) gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel:
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen, wenn der Makler für beide Seiten tätig war – was bei uns Standard ist.

In Einzelfällen, z. B. bei reinem Verkäuferauftrag (sogenannter „Alleinauftrag“), kann auch nur der Verkäufer provisionspflichtig sein – das ist aber eher die Ausnahme. Wichtig: Eine vollständige Käuferprovision („Außenprovision“) ist gesetzlich nicht mehr erlaubt, wenn der Makler gleichzeitig auch für den Verkäufer tätig ist und es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie als Käufer mehr Provision bezahlen als der Verkäufer, raten wir Ihnen, dies bei dem Makler anzusprechen und aus Gründen der Transparenz einen Zahlungsnachweis der durch den Verkäufer entrichteten Courtage zu erbitten.
 

Wann wird die Provision fällig – und was gilt nach Vertragsende?

Die Provision wird erst dann fällig, wenn es zu einem notariellen Kaufvertrag kommt, bei dem der Makler das Zustandekommen nachweislich vermittelt oder wesentlich unterstützt hat. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Kauf erst nach Ablauf der Maklervertragslaufzeit abgeschlossen wird, sofern ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Was genau ursächlich ist, ist nicht gesetzlich sondern durch Rechtsprechung geregelt. In der Regel müssen die folgenden Bedingungen vorliegen: 

1. ein abgeschlossener Maklervertrag mitsamt Abrede zur Provisionspflicht und Provisionshöhe mit erfolgter Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

  • 2. eine nachweisbare Tätigkeit des Maklers
  • 3. das Zustandekommen des gewünschten Kaufvertrages
  • 4. Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das Zustandekommen des Kaufvertrages
  • 5. die Vertragsparteien hatten Kenntnis von der Tätigkeit des Maklers
  •  

Dies bedeutet konkret: Wenn wir einem Interessenten eine Immobilie zeigen und dieser einige Monate später – auch ohne unsere weitere Mitwirkung – kauft, besteht der Provisionsanspruch trotzdem, da der Nachweis oder die Vermittlungsleistung erbracht wurde.

Was sagt das Gesetz zur Maklerprovision?

Rechtlich geregelt ist die Maklerprovision in den §§ 652 ff. BGB. Zusätzlich gilt für Wohnimmobilien das Maklerkostenverteilungsgesetz von 2020. Dieses besagt, dass:

  • einseitige Käuferprovisionen nicht mehr zulässig sind, wenn der Makler auch für den Verkäufer tätig ist,
  • der Käufer maximal so viel zahlen darf wie der Verkäufer,
  • die Provisionshöhe vertraglich klar geregelt sein muss (meist in Textform).

Für Verkäufer und Käufer bedeutet das mehr Fairness – und mehr Klarheit.

Unsere Haltung: Klare Linie statt Verhandlungsspielraum

Bei Hold Immobilien gilt: 3,57 % inkl. Ust. vom Käufer sowie 3,57 % vom Verkäufer – ohne Verhandlungsspielraum. Wir stehen für Transparenz, Qualität und Gleichbehandlung. Unser Honorar ist fair kalkuliert und spiegelt den hohen Anspruch an unsere Arbeit wider. 
Wer uns beauftragt, investiert nicht nur in professionelle Vermarktung, sondern auch in den Luxus, sich um nichts kümmern zu müssen. Wir übernehmen für Sie die vollständige Organisation: von der Wertermittlung über die Aufbereitung, Präsentation und Kommunikation bis hin zur Käuferqualifikation und Vertragsabwicklung. Sie erscheinen am Ende nur noch beim Notartermin – den Rest erledigen wir.

Fazit: Was kostet ein Makler im Allgäu? Eine Investition in Sicherheit und Ergebnis.

Die Maklerprovision im Allgäu beträgt bei seriösen Anbietern wie uns insgesamt 7,14 % inkl. Ust., verteilt auf Käufer und Verkäufer. Sie wird nur im Erfolgsfall fällig, ist rechtlich abgesichert und schafft Verlässlichkeit für beide Seiten.  
Doch unabhängig vom Prozentsatz gilt: Die Wahl des Maklers ist immer auch eine Vertrauensfrage – denn in der Regel geht es um den größten Vermögenswert, den Menschen besitzen. Umso wichtiger ist es, jemanden an seiner Seite zu wissen, der nicht nur Gesetze kennt, sondern auch den regionalen Markt, seine Käufer und die Verantwortung, die damit einhergeht.

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